Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 2,50 EUR/Monat (Abrechnung jährlich).

Für alle Mitglieder, die weniger Geld zur Verfügung haben, beträgt der ermäßigte Mitgliedsbeitrag 1,25 €/Monat (Abrechnung jährlich).
Dazu gehören Schüler, Auszubildende, Studierende, die ein Direktstudium absolvieren, Rentner, Arbeitssuchende, Bürgergeldempfänger und Mitglieder mit einer Behinderung. 

Die Mitglieder verpflichten sich, bei Inanspruchnahme des ermäßigten Mitgliedsbeitrages dem Vorstand den Nachweis über den Ermäßigungsgrund zu erbringen. Der Nachweis kann gerne mittels einer Fotokopie erfolgen. Der Nachweis des Ermäßigungsgrundes ist zu Beginn jedes Geschäftsjahres vorzulegen. Änderungen der Lebenssituation sind dem Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 31.01. eines jeden Geschäftsjahres entrichtet. Sollte die Mitgliedschaft im laufendem Geschäftsjahr beginnen, ist der Beitrag für die restlichen Quartale zu entrichten.

Ein Beispiel: wer zum 01.11. eintritt, zahlt für das letzte Quartal des Geschäftsjahres nur noch 7,50 Euro als Vollzahler.


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